Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen pearl-assets, Musterstraße 42, 80331 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Handwerksleistungen im Bereich Sekundärverglasung und Vorsatzfenster-Montage.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellungen auf unserer Website stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar.
(2) Nach Eingang einer Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln annimmt.
(3) Das Angebot bleibt für 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers.
(2) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einzusetzen.
§ 4 Termine und Fristen
(1) Angaben zu Ausführungsterminen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder anderer unvorhergesehener Umstände verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet den freien Zugang zu den Arbeitsräumen zum vereinbarten Termin.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
(4) Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsumgebung den erforderlichen Bedingungen entspricht.
(2) Vor Arbeitsbeginn informiert der Auftraggeber über besondere Gegebenheiten (z. B. Asbest, Denkmalschutz).
(3) Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Beleuchtung, Stromanschlüsse und Wasserzugang, soweit erforderlich.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Wird die Abnahme nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige durchgeführt, gilt das Werk als abgenommen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme.
(2) Mängelanzeigen sind unverzüglich schriftlich vorzunehmen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung zu. Erst nach zweimaligem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
(4) Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, äußere Einwirkungen oder Veränderungen durch Dritte übernehmen wir keine Gewährleistung.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das gelieferte Material Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026